Sprechen Sie mit uns! Reden hilft!
In Krisen - und Notsituationen sind wir auch kurzfristig
für Sie da.
Polizeiseelsorger
unterliegen der Schweigepflicht und dem Beichtgeheimnis. Sie haben
wie Anwälte und Ärzte und Psychotherapeuten ein
Zeugnisverweigerungsrecht. Alle Gespräche sind vertraulich. Sie
können auch außerhalb der Polizeieinrichtungen geführt werden. Sie
bestimmen, wer, was wissen soll und wie informiert wird oder auch
nicht.
An
uns können sich alle Polizeibediensteten wenden, die in beruflichen
oder privaten Fragen Klärung, Entlastung, Orientierung und Hilfe
suchen. Partnerschaftsprobleme, Trauer, Krankheit, persönliche
Krisen...
Moderation auch von Gesprächen in der Dienstgruppe, oder auch
ethische Fragen im beruflichen Alltag.
Suchbegriffe:
Angebote für /
Hilfe bei:
Berufliche Probleme
Private Probleme
Krankheit
Krisen
Schweigepflicht
Vertrauliche Gespräche