„In der Polizeiseelsorge nimmt die evangelische Kirche ihre Mitverantwortung für die humane Gestaltung unseres Gemeinwesens wahr. Dieses Engagement ist nur in einem demokratisch verfassten Staat einerseits und auf der biblischen Grundlage andererseits denkbar und möglich.
Sie erfüllt diese Aufgabe mit ihren Kernkompetenzen der begleitenden Seelsorge und der wertbezogenen Handlungsorientierung. Das profiliert ihr Angebot und stellt besondere Anforderungen an die Amtsinhaber.
Polizeiseelsorge ist damit Zeichen der Erwartung des Reiches Gottes an dem Ort in unserer realen Welt, wo deren Unerlöstheit besonders schmerzlich zu Tage tritt: Nämlich am Ort des Unrechts und des menschenverachtenden Verbrechens. An diesem Ort tut die Polizei ihren Dienst. Und genau an diesem Ort begleitet sie die Polizeiseelsorge.“Kurt Grützner
- Polizeiseelsorger:innen stehen für alle Mitarbeitenden aus Vollzug und Verwaltung bereit, die in beruflichen oder privaten Fragen ein Gespräch zur Klärung, Orientierung oder Entlastung suchen. Diese Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts.
- Polizeiseelsorger:innen geben berufsethischen Unterricht und führen Fortbildungsseminare durch.
- Polizeiseelsorger:innen besuchen Dienststellen, begleiten Polizeibeamte bei schwierigen Einsätzen und bieten Hilfe nach belastenden Einsätzen an.
- Polizeiseelsorger:innen sind in einigen Bundesländern Mitglieder von Notfallseelsorge-Kriseninterventionsteams für betroffene Bürger:innen oder in Einsatznachsorgeteams für Einsatzkräfte der Polizei. Sie haben dafür eine spezielle Ausbildung und arbeiten mit anderen Fachleuten und Polizisten in diesen Teams zusammen.
- Polizeiseelsorger:innen stehen in Notfällen zur Verfügung, z.B. bei Suizidgefahr, wenn örtliche Pfarrerinnen und Pfarrer nicht erreichbar sind.
- Polizeiseelsorger:innen fördern den Dialog zwischen der Polizei und anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere den zwischen Polizei und Kirche.
- Polizeiseelsorger:innen laden zu Gottesdiensten ein.
- Polizeiseelsorger:innen können auch für Taufen, Trauungen und Beerdigungen in Anspruch genommen werden.
- Polizeiseelsorger:innen und Notfallseelsorge-Krisenintervention unterstützen, wenn eine Todesnachricht zu überbringen ist. Das ist eine schwierige Aufgabe der Polizei.
