Sprechen Sie mit uns! Reden hilft!
In Krisen – und Notsituationen sind wir auch kurzfristig für Sie da.
Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorger unterliegen der Schweigepflicht und dem Beichtgeheimnis. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, wie Anwältinnen und Anwälte, Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeut:innen . Alle Gespräche sind vertraulich. Sie können auch außerhalb der Polizeieinrichtungen geführt werden. Sie bestimmen, wer was wissen soll und wie informiert wird – oder auch nicht.
An uns können sich alle Polizeibedienstete wenden, die in beruflichen oder privaten Fragen Klärung, Entlastung, Orientierung und Hilfe suchen. Dazu gehören auch Partnerschaftsprobleme, Trauer, Krankheit, persönliche Krisen …
Ein Angebot der Polizeiseelsorge ist auch die Moderation auch von Gesprächen in der Dienstgruppe. Und wir stehen bei ethischen Fragen im beruflichen Alltag zur Verfügung.
